Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nach dem sehr netten Gespräch mit Frau +++ von Ihrem telefonischen Service möchte ich Ihnen folgenden Sachverhalt schildern:
Bei meinem VW-Bus T4 (Daten siehe Anhänge) ist die Klimaanlage defekt. Ein Bekannter hat festgestellt, dass der Klimakompressor defekt ist. Ich wollte diese Reparatur bei einer Fachwerkstatt durchführen lassen und gleichzeitig einen Rußpartikelfilter für die grüne Plakette nachrüsten lassen. Dementsprechend bin ich beim Autohaus xxxx telefonisch vorstellig geworden, habe den Klimakompressors sowie RPF bestellt und ein Termin vereinbart. Der mit der Durchsicht beauftragte Mechaniker stellte aber beim Termin schwerwiegende Mängel an dem Fahrzeug fest (siehe Anlagen), auf Anraten der Werkstatt (Reparaturkosten übersteigen bei Weitem den Wert des Fahrzeugs) habe ich auf eine Durchführung der Reparaturen verzichtet, um weiter überlegen zu können, wie ich mit dem Fahrzeug verfahre. Für die Arbeitszeit bei der Durchsicht wurden mir 112,34 € in Rechnung gestellt. Herr xxx vom Autohaus xxx erwähnte am Telefon, dass bei der Wiedereinlagerung der Teile Kosten entstehen könnten, diese aber nicht in Rechnung gestellt werden würden.
Heute erhielt ich vom Autohaus xxx eine Rechnung über 430€ über die Wiedereinlagerung des RPF und des Klimakompressors (Anlage 3) und stelle somit erstaunt fest, dass ich insgesamt über 500€ bezahlen soll und an dem Auto außer der Durchsicht nichts passiert ist. Auch Frau xxx von Ihren Servicecenter fand das Vorgehen höchst ungewöhnlich und ich möchte Sie bitten den Sachverhalt zu überprüfen und mir mitzuteilen, wie ich diesbezüglich weiter vorgehen soll bzw. kann.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
NIEMALS würde ich denen ihre Lagerhaltung bezahlen!
Das ist eh komisch bei den VW-Bussen. Vor ein paar Jahren wollte mein Schwager so einen RPF einbauen lassen, da war VW nicht fähig dazu wegen irgendwelcher fragwürdigen technischen Probleme. Als meine Schwester dann auf weibliche Art insistierte war es dann plötzlich doch möglich und auch gar nicht soo schwierig.
Auch nicht wirklich lustig, oder?
Das hört sich ganz danach an, als hättest Du nun auch mit jenem Autohaus Deine Erfahrungen gemacht, welches mich auch schon mal mit meinem alten Polo über den Tisch ziehen wollte. Bei mir war es damals so, dass ich das Auto mit dem klaren Auftrag „defekter Außenspiegel austauschen“ ablieferte und dann zwar mit neuem Spiegel, aber auch mit allerlei sonstigen Neuerungen (Ölwechsel, Zündkerzen neu, Bremsbeläge, Kühlflüssigkeit etc etc) abholen sollte. Wäre alles dringend nötig gewesen. Dumm nur, dass ich wenige Wochen zuvor den Wagen beim KFZ-Elektriker meines absoluten (!) Vetrauens stehen hatte und der eine große Inspektion vorgenommen hatte, bei welcher all dies bereits getätigt wurde. Als ich den Autohaus-Typen damit konfrontierte und zudem anmerkte, dass ich dazu niemals einen Auftrag erteilt hätte und ob er denn wirklich glauben würde, ich würde dies zahlen und nicht vielleicht eher gleich zum Anwalt gehen, da wurde er ganz unruhig und es traten ihm die Schweißperlen auf die Stirn. Meine „besorgte“ Frage, ob alles in Ordnung sei, weil er plötzlich so schwitze und bleich werde, verschlimmerte die Symptome noch…
Dennoch wurde ich pampig angemacht, dass ich das alles ja gefälligst beim Abgeben des Autos hätte bereits sagen können. Meine Gegenfrage: „Damit sie sich eine andere, wasserdichte Sinnlos-Reparatur hätten ausdenken können?“ Ich musste letztlich damals dann wirklich nur meinen Auftrag (Spiegel) zahlen und ging nie wieder in diesen Laden. Vielleicht hätte ich aber doch auch Anzeige erstatten sollen, dann wäre dir diese Erfahrung jetzt evtl. erspart geblieben…
Ich warte immer noch auf Antwort von VW.
Sehr geehrter Herr XXX,
bezüglich Ihrer Rechnung über die „Einlagerungsgebühren“ habe ich mich
direkt an die VW AG gewendet, dort zeigte man sich etwas verwundert und
ich denke, man wird Sie diesbezüglich kontaktieren oder schon
kontaktiert haben.
Den Bus habe ich in einer anderen Werkstatt überprüfen lassen und um es
höflich auszudrücken, Ihre Aussagen trafen größtenteils nicht zu. Vor
allen Dingen was Ihre Restwertbestimmung angeht, klaffen die Meinungen
deutlich auseinander.
Mir ist Ihre Werkstatt als kompetent und zuverlässig von Ihrem
Stammkunden Herrn XXX aus XXX empfohlen
worden. Auch er ist sehr verwundert über diesen insgesamt sehr
ungewöhnlichen Ablauf; er wird diesbezüglich vermutlich auch seine
Konsequenzen ziehen.
Das ist alles sehr schade, momentan hätte ich eigentlich anderes zu tun,
als mich um den Bus und diverse Werkstätten zu kümmern, deshalb war
meine Wahl auf Sie gefallen. Langer Rede kurzer Sinn: es würde mich
freuen, wenn sich die Angelegenheit gütlich regeln lässt, werde mich
aber nicht scheuen, alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um mich Ihrer
Forderung zu widersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Und? Inzwischen eine Antwort erhalten?
Jein. VW hat sich enttäuschenderweise immer noch nicht gerührt. Der Serviceleiter des Autohauses hat vorletzte Woche Donnerstag angerufen, um meine Sicht der Dinge zu hören. Er wollte sich Anfang letzter Woche wieder melden, sobald Herr XXX wieder aus dem Urlaub zurück sei. Auch da habe ich aber nichts mehr gehört, werde also weiterhin die Rechnung nicht bezahlen.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
mittlerweile ist meine Anfrage 23 Tage her und ich habe bisher noch keine Antwort erhalten. Ihren „Service“ empfinde ich mehr als enttäuschend.
Mit freundlichen Grüßen